Das Bundespolizeipräsidium in Potsdam übernimmt die Dienst- und Fachaufsicht sowie die polizeilich-strategische Ausrichtung der Bundespolizei. Gegenwärtig sind rund 3.700 engagierte Mitarbeiter an verschiedenen Standorten des Präsidiums tätig, wobei etwa 1.400 Beschäftigte ihren Dienst am Hauptsitz in Potsdam versehen.
Unter der Leitung von Präsident Dr. Dieter Romann und der Unterstützung der Vizepräsidenten Thomas Plank und Peter Beiderwieden hat das Bundespolizeipräsidium seit 2008 seinen Hauptsitz in der Heinrich-Mann-Allee 103 in Potsdam. Im September 2018 wurde der Grundstein für den Neubau des Präsidiums gelegt, welcher in unmittelbarer Nähe zu den derzeit genutzten Gebäuden entsteht.
Die Struktur des Bundespolizeipräsidiums ist in einen Leitungsstab und acht Abteilungen unterteilt, wobei jeder Bereich spezifische Aufgaben übernimmt. Der Leitungsstab befasst sich unter anderem mit der Leitung des Büros, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Innenrevision. Die verschiedenen Abteilungen widmen sich Themen wie Lage und Auswertung, Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung, internationale Angelegenheiten, Informations- und Kommunikationstechnik, Polizeitechnik, Recht, Personal, Aus- und Fortbildung, sowie Haushalt und Liegenschaftsmanagement.
Dem Bundespolizeipräsidium sind elf Bundespolizeidirektionen sowie die Bundespolizeiakademie nachgeordnet, letztere ist für die Aus- und Fortbildung verantwortlich.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erfüllt gesetzlich zugewiesene Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und auf See, auch außerhalb des Küstenmeeres. Sie ist zuständig für insgesamt neun Bundespolizeiinspektionen, darunter Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund, Pasewalk, Kriminalitätsbekämpfung Rostock, See Neustadt, See Warnemünde und See Cuxhaven.
Einzigartig ist die maritime Einsatzkomponente der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, die mit den drei Bundespolizeiinspektionen See bundesweit agiert. Die Direktion erfüllt umfangreiche bundespolizeiliche Aufgaben, darunter der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, Bahnpolizeiaufgaben, Aufgaben auf der Ost- und Nordsee, Mitwirkung an internationalen polizeilichen Aufgaben unter Verantwortung internationaler Organisationen, Unterstützung des Auswärtigen Amtes, Personenschutz, sowie Hilfeleistung bei Großeinsätzen der Polizeien der Bundesländer.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt entstand am 01. März 2008 im Zuge der Neuorganisation der Bundespolizei, nachdem zuvor das Grenzschutzpräsidium Nord am 01. April 1992 infolge einer bundesweiten BGS-Reform gegründet wurde.
Die Bundespolizeidirektion Hannover ist verantwortlich für Niedersachsen, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freie Hansestadt Bremen. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über eine Gesamtfläche von etwa 48.800 km². Die Direktion unterteilt sich in sieben Bundespolizeiinspektionen, nämlich Hannover, Flughafen Hannover, Bad Bentheim, Hamburg, Flughafen Hamburg, Kriminalitätsbekämpfung Hamburg und Bremen.
Eine mobile Kontroll- und Überwachungseinheit, eine jederzeit einsetzbare und flexible Einsatzkomponente, unterstützt die Bundespolizeiinspektionen bei verschiedenen polizeilichen Herausforderungen, beispielsweise im Rahmen des Fußballfanreiseverkehrs oder bei Versammlungslagen.
Hinsichtlich der gesetzlichen Aufgaben obliegt es der Bundespolizei, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Diese Gefahren können Reisende, Anlagen und den Betrieb der Bahn betreffen oder beim Betrieb der Bahn entstehen bzw. von den Bahnanlagen ausgehen. Die Bundespolizeidirektion Hannover nimmt diese Aufgabe täglich auf einem Streckennetz von über 4.900 Kilometern mit rund 560 Bahnhöfen und Haltepunkten wahr.
Zur Absicherung gegen Angriffe auf die Sicherheit der zivilen Luftfahrt ergreift die Bundespolizeidirektion Hannover auf den internationalen Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen erforderliche Maßnahmen gemäß dem Luftsicherheitsgesetz.
Die Zuständigkeit der Bundespolizeidirektion Hannover erstreckt sich über die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs sowie die grenzpolizeiliche Überwachung zu Lande, zu Wasser und aus der Luft. Diese Aufgabenwahrnehmung umfasst den Schutz der Schengen-Binnengrenze zu den Niederlanden, die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den internationalen Verkehrsflughäfen Hamburg, Hannover und Bremen sowie am Regionalflughafen Braunschweig-Wolfsburg und an den Seehäfen in Niedersachsen und Bremen.
Zum Schutz der zivilen Luftfahrt vor Angriffen ergreift die Bundespolizeidirektion Hannover entsprechende Maßnahmen gemäß dem Luftsicherheitsgesetz an den internationalen Flughäfen Hamburg, Hannover und Bremen.
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